Gesetzliche Informationspflichten des Arztes auf seiner Homepage

Auf Grund der Änderung des Teledienstgesetzes hat jeder Arzt, der eine Homepage vorhält, folgende allgemeine Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

  1. den Namen und die Anschrift, unter der er tätig ist, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihm ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

  3. ggf. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das er eingetragen ist, und die entsprechende Registernummer,

  4. die Kammer, welcher er angehört,

  5. die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

  6. die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

  7. in Fällen, in denen er eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Angabe dieser Nummer

Informationen zum TDG:

Kammer: Landesärztekammer Thüringen
Berufsbezeichnung: Arzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für innere Medizin
Staat: BDR
Berufsordnung: Berufsordnung für Ärzte Thüringen